Denen, die zum einen das Heiratsalter der ehrenwerten Aise als Vorwand nehmen und unseren Propheten angreifen und zum anderen behaupten, der Koran würde das Heiraten im Kindesalter erlauben, sollte in Erinnerung gerufen werden, dass solche Urteile nur aus dem Koran entnommen werden dürfen und man allen anderen Überlieferungen keine Beachtung schenken darf, welche nicht mit dem Koran übereinstimmen.
Allah sagt: “Wir haben in der Schrift nichts weggelassen…“ (Sure al-An‘am, Vers 38).
Ein Buch, welches vollständig ist, beinhaltet natürlich auch Hinweise über solch ein wichtiges Thema, wie über das Heiratsalter.
„Und prüft die Waisen, bis dass sie das Heiratsalter erreicht haben. Und wenn ihr dann an ihnen Besonnenheit feststellt, so händigt ihnen ihren Besitz aus…“ (Sure an-Nisa, Vers 6)
„Und nähert euch nicht dem Besitz des Waisenkindes, außer auf die beste Art, bis es seine Vollreife erlangt…“ (Sure al-An‘am, Vers 152)
Wenn man den ersten Vers näher betrachtet, sieht man, dass man die Waisen bis zum Erreichen „des Heiratsalters“ im Auge behalten soll. Und wenn man bei ihnen eine gewisse Reife feststellt, dann soll man ihnen ihren Besitz aushändigen. Und in dem zweiten Vers wird geraten, dass man den Besitz des Waisen, auf die beste Art verwalten soll und dies solange tun soll, bis der Waise reif genug ist, um sein Vermögen selber zu verwalten. Ein kleines Kind kann den Begriff des Geldes noch nicht begreifen. Es kann nicht verstehen, was Sparen oder wirtschaftliches Handeln bedeutet, ferner wird es auch nicht wissen, wie man den Besitz gewinnbringend anlegen kann. Wenn sie einem Kind Geld in die Hand drücken, wird es damit entweder Süßigkeiten oder Schokolade kaufen. Daher ist für die Besitzverwaltung keine körperliche, sondern eine geistige Reife notwendig. Gleichzeitig ist für das Heiraten keine körperliche Reife, sondern eine geistige Reife notwendig, denn mit der geistigen Reife ist es möglich seinen Besitz zu verwalten.
In der Sure kommt das Wort „ruschden“ vor. Dies bedeutet, dass Mann und Frau mündig sein müssen.
Rüschd: Die Fähigkeit, den richtigen Weg zu finden
Reschid: Jemand, der anderen den richtigen Weg zeigt
Raschid: Jemand, der die Kapazität erlangt hat, den richtigen Weg zu finden
Mürschid: Jemand, der andere auf den rechten Weg führt, sie erzieht und erleuchtet
Mehir ist nach dem Islamischen Recht das Geld oder das Vermögen, welches der Ehemann bei der Heirat seiner Ehefrau gibt. Dieses Mehir wird direkt der Ehefrau gegeben und nicht ihrer Familie. Laut den oben genannten Versen ist der Übergabezeitpunkt von dem Vermögen, das Alter, ab wann man sein Vermögen verwalten kann. Demzufolge muss die Frau, die dieses Geld oder das Vermögen erhält in einem Alter sein, sodass sie diesen Besitz kontrollieren kann.
Die Behauptungen, die ehrenwerte Aise hätte mit 6-9 Jahren geheiratet, passt mit den im Koran erwähnten Suren in Bezug auf das Heiratsalter nicht überein. Die Hinweise des Korans in Bezug auf das Heiratsalter stimmen genau mit den jetzigen gesetzlichen Bestimmungen überein. Und außerdem haben die Personen, welche die Überlieferungen über das Heiratsalter der ehrenwerten Aise niedergeschrieben haben, sehr lange Zeit nach unserem Propheten gelebt, wie z. B. Bukhari nach 238 Jahren, Muslim nach 243 Jahren, Tirmizi nach 260 Jahren, Ebu Davud nach 256 Jahren, Nesai nach 238 Jahren und Ibn-i Mace nach 263 Jahren. Das Heiratsalter der ehrenwerten Aise wurde in einigen Überlieferungen als 6 Jahre, in einigen wiederrum als 9 Jahre und in anderen Überlieferungen als 18 Jahre angegeben. Im Allgemeinen ist die Referenz für das Heiratsalter der Koran. Im Koran wird in Bezug auf das Heiratsalter auf die geistige Reife hingewiesen.
Indes werden diese klaren Beweise von den Atheisten nicht gesehen und sie behaupten, dass der in dem 4. Vers der Sure at-Talaq benutzte Satz „die noch keine Monatsblutung haben“ auf die Verheiratung im Kindesalter hinweisen würde.
„Und diejenigen von euren Frauen, die keine Monatsblutung mehr erwarten, wenn ihr im Zweifel seid, so ist ihre Wartezeit drei Monate; und ebenso derjenigen, die (noch) keine Monatsblutung haben. Diejenigen, die schwanger sind – ihre Frist ist (erreicht), wenn sie mit dem niederkommen, was sie (in ihren Leibern) tragen. Und wer Allah fürchtet, dem schafft Er in seiner Angelegenheit Erleichterung.“ (Sure at-Talaq, Vers 4)
Es wird gesagt, dass die Wartezeit für die Frauen in den Wechseljahren, die keine Monatsblutung mehr haben, drei Monate beträgt. Warum beträgt die Wartezeit drei Monate? Um zu sehen, ob die Frau schwanger ist oder nicht. Kann ein Mädchen schwanger werden, wenn sie noch keine Regelblutung hatte? Nein. Das heißt, sie muss dann auch nicht drei Monate warten. Eine schwangere Frau hat keine Monatsblutung. Daher muss man einige Zeit warten, um eine eventuelle Schwangerschaft feststellen zu können. Und genau für diese Frauen beträgt die Wartezeit drei Monate. Bei den schwangeren Frauen endet diese Wartezeit mit der Geburt des Kindes.
Der Ausdruck „vellai lem yahidne“ wird in den Koranübersetzungen als „Mädchen, die noch keine Regelblutung haben“ wiedergegeben, aber eigentlich beschreibt dies den medizinischen Zustand „sekundäre Amenorrhö“. Das zeigt den Fall, das eine Frau keine regelmäßige Blutung mehr hat (eine Frau die normalerweise eine regelmäßige Monatsblutung hat und aus verschiedenen Gründen mindestens drei Monate oder auch länger keine Regelblutung mehr stattfindet).
Im 4. Vers der Sure al-Talaq steht nicht geschrieben „die noch keine Regelblutung hatte“, obwohl dies in einigen Übersetzungen zu finden ist. Um sagen zu können, dass ein Mädchen noch keine Regelblutung hatte, müsste der Ausdruck „ellaaiii lemma yahidne“ vorkommen.
Lem: Wird nie passieren oder ist nie passiert
Lemma: Ist noch nicht passiert aber wird noch passieren
Das Wort „Nisa“, welches in dem Vers vorkommt wird für erwachsene Frauen verwendet. Wenn die weibliche Person ein Kind gewesen wäre, dann müssten in dem Vers die Wörter „Vildan, Veled, Benat“ vorkommen. Jedoch wird in dem Vers das Wort „Nisa“ verwendet, welches auf eine erwachsene Frau hinweist.
Folglich ist im Koran keine Erlaubnis für die Verheiratung von Kindern. Nur diejenigen, die fern vom Koran leben, können solch eine Anwendung praktizieren. Wegen den falschen und absichtlich durchgeführten Übersetzungen behaupten die Atheisten und die Bigotten, dass die Verheiratung von Kindern im Islam erlaubt ist. Kinder sind Geschöpfe, die man liebevoll behandeln muss. Niemand kann für seine perversen Ansichten irgendwelche Beweise im Koran finden.